Forderungsprüfung
Handke-Bau GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Handke-Bau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.10.2026, Aktenzeichen 36h IN 496/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36h IN 496/22
- Registerbezug
- Berlin, HRB 149118
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 26.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36h IN 496/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Handke-Bau GmbH, Birkenallee 7, 12683 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Handke
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 149118B
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 16.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.11.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Handke-Bau GmbH, Birkenallee 7, 12683 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Handke
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 149118B
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 16.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.11.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.10.2026