Forderungsprüfung
Handelsturm GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Handelsturm GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.08.2026, Aktenzeichen 3610 IN 2343/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 3610 IN 2343/25
- Registerbezug
- Berlin, HRB 156125
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 03.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
3610 IN 2343/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Handelsturm GmbH, Neumagener Straße 29, 13088 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Nils Brune
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 156125
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 31.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.08.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 31.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Handelsturm GmbH, Neumagener Straße 29, 13088 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Nils Brune
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 156125
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 31.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.08.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 31.07.2026