Schlusstermin
Hammerich Orthopädie GmbH
Lübeck
Das Amtsgericht Lübeck hat zur Hammerich Orthopädie GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.09.2026, Aktenzeichen 53a IN 266/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Lübeck
- Aktenzeichen
- 53a IN 266/24
- Registerbezug
- Lübeck, HRB 3822 HL
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 30.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
53a IN 266/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hammerich Orthopädie GmbH, Schlumacherstraße 13, 23552 Lübeck, vertreten durch den Liquidator Heiner Hammerich
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 3822 HL
- Schuldnerin -
Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO wird angeordnet für:
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin (siehe Hinweise)
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung der Insolvenzgläubiger und der Schuldnerin zum Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 18.11.2026 zu den vorgenannten Punkten beim Insolvenzgericht schriftlich Stellung zu nehmen, Einwendungen vorzubringen oder Anträge zu stellen.
Hinweise:
Unterlagen zur Rechnungslegung wurden nicht vorgelegt, da es im Verfahren weder Einnahmen noch Ausgaben gab.
Der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Jerusalemsberg 8, 23568 Lübeck, Zimmer 201 bis 205, eingesehen werden.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 30.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hammerich Orthopädie GmbH, Schlumacherstraße 13, 23552 Lübeck, vertreten durch den Liquidator Heiner Hammerich
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 3822 HL
- Schuldnerin -
Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO wird angeordnet für:
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin (siehe Hinweise)
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung der Insolvenzgläubiger und der Schuldnerin zum Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 18.11.2026 zu den vorgenannten Punkten beim Insolvenzgericht schriftlich Stellung zu nehmen, Einwendungen vorzubringen oder Anträge zu stellen.
Hinweise:
Unterlagen zur Rechnungslegung wurden nicht vorgelegt, da es im Verfahren weder Einnahmen noch Ausgaben gab.
Der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Jerusalemsberg 8, 23568 Lübeck, Zimmer 201 bis 205, eingesehen werden.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 30.09.2026