Aufhebung des Verfahrens

Hammer Montage und Service UG (haftungsbeschränkt)

Hamm

Das Amtsgericht Dortmund hat zur Hammer Montage und Service UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.11.2025, Aktenzeichen 259 IN 72/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
259 IN 72/23
Registerbezug
Hamm, HRB 10825
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
28.11.2025
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Insolvenzverwalter
Dr. Stephan Thiemann
Im Handelsregister seit
2022
Stammkapital
2.500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Vertrieb, die Montage und der Service für Förderanlagen nach Aufzugsrichtlinie und Maschinenrichtlinie.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 72/23

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 10825 eingetragenen Hammer Montage und Service UG (haftungsbeschränkt), Marker Kirchplatz 2, 59071 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Kloke, Marker Kirchplatz 2, 59071 Hamm

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Stephan Thiemann, Ludgeristraße 54, 48143 Münster

wird heute, am 27.11.2025, um 16:44 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

259 IN 72/23
Amtsgericht Dortmund, 27.11.2025

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
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