Forderungsprüfung
Hammer Fit GmbH
Böblingen
Das Amtsgericht Lörrach hat zur Hammer Fit GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.09.2026, Aktenzeichen 8 IN 142/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Lörrach
- Aktenzeichen
- 8 IN 142/19
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 762272
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 08.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Betrieb von Fitnessstudios, der Verkauf von Waren aus dem Bereich Sporternährung und -bekleidung.
Veröffentlichungstext
8 IN 142/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hammer Fit GmbH, Hauptstraße 433/435, 79576 Weil am Rhein, vertreten durch die Geschäftsführerin Valeria Maria Dos Santos
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 762272
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pfleiderer + Gnamm, Luisenstraße 1, 76530 Baden-Baden, Gz.: 00571-19/SP/kh
1. Die Prüfung der bis 02.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) ab Tabellenblattnummer 16 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Lörrach - Insolvenzgericht - 01.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hammer Fit GmbH, Hauptstraße 433/435, 79576 Weil am Rhein, vertreten durch die Geschäftsführerin Valeria Maria Dos Santos
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 762272
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pfleiderer + Gnamm, Luisenstraße 1, 76530 Baden-Baden, Gz.: 00571-19/SP/kh
1. Die Prüfung der bis 02.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) ab Tabellenblattnummer 16 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Lörrach - Insolvenzgericht - 01.09.2026