Sicherungsmaßnahme
Hambergh GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Hambergh GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.05.2025, Aktenzeichen 67b IN 265/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 265/24
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 184336
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 02.05.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Yvonne van Dongen
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 265/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 184336 eingetragenen Hambergh GmbH, Ballindamm 3, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lambertus Nijenmanting
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Abbruch von Baulichkeiten aller Art und artverwandte Geschäfte
ist am 30.04.2025, um 16:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Yvonne van Dongen, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67b IN 265/24
Amtsgericht Hamburg, 30.04.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 184336 eingetragenen Hambergh GmbH, Ballindamm 3, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lambertus Nijenmanting
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Abbruch von Baulichkeiten aller Art und artverwandte Geschäfte
ist am 30.04.2025, um 16:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Yvonne van Dongen, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67b IN 265/24
Amtsgericht Hamburg, 30.04.2025