Sicherungsmaßnahme

Hamann Fleisch- und Wurstwaren GmbH

Kaiserslautern

Das Amtsgericht Kaiserslautern hat zur Hamann Fleisch- und Wurstwaren GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.08.2026, Aktenzeichen 1 IN 126/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 126/26
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 33201
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
26.08.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht
Kaiserslautern
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

1 IN 126/26
25.08.2026

In dem Insolvenzantragsverfahren

über das Vermögen der

Hamann Fleisch- und Wurstwaren GmbH, Spitalstraße 11, 67659 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 33201),
vertreten durch:
1. Dominic-Danny Habermann, Spitalstraße 6, 67659 Kaiserslautern, (Geschäftsführer),
2. Dana-Denise Lellbach, Schubertstraße 5, 67659 Kaiserslautern, (Geschäftsführerin),
- Antragstellerin -

Hat das Amtsgericht Kaiserslautern in Ergänzung der Entscheidung vom 26.06.2026 durch den Richter am Amtsgericht Waltenberger beschlossen:

Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO wird der Antragstellerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Die Verfügungsbefugnis über das Vermögen geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.

Der Antragstellerin wird untersagt, Gegenstände ihres Vermögens zu veräußern und zu belasten, Ansprüche abzutreten sowie Forderungen einzuziehen.

Der Beschluss vom 26.06.2026 bleibt darüber hinaus aufrecht erhalten.

G r ü n d e :

Die Anordnung war zur Fortführung der Gesellschaft erforderlich und ist auf Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters ergangen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Waltenberger
RAG

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme