Insolvenzbekanntmachung
Halwo Neustädter Passage GmbH
Halle (Saale)
Das Amtsgericht Halle (Saale) hat zur Halwo Neustädter Passage GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.08.2025, Aktenzeichen 59 IN 480/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 480/24
- Registerbezug
- Stendal, HRB 17800
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 14.08.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2012
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Immobilien.
Veröffentlichungstext
59 IN 480/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Halwo Neustädter Passage GmbH, An der Waisenhausmauer 12, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 17800), vertr. d.: 1. Kathrin Jahn, Schillerstraße 71, 10627 Berlin, (Geschäftsführerin), 2. Avetik Abrahamyan, Berlin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 09.09.2025, 09:30 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes: Die Gläubigerversammlung stimmt dem Verkauf des in dem bei dem Amtsgericht Halle geführten Grundbuch von Halle-Neustadt, Blatt 8 (Flur 3, Flurstücke 192 und 196) und Blatt 314 (Flur 3, Flurstücke 167, 170, 181), belegenen Immobiliarvermögens zu einem Erlös von 7.400.000,00 € (netto) gemäß des geschlossenen Kaufvertrages vom 29.07.2025 zu. (Der Kaufvertrag kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden."
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 13.08.2025
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 09.09.2025, 09:30 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes: Die Gläubigerversammlung stimmt dem Verkauf des in dem bei dem Amtsgericht Halle geführten Grundbuch von Halle-Neustadt, Blatt 8 (Flur 3, Flurstücke 192 und 196) und Blatt 314 (Flur 3, Flurstücke 167, 170, 181), belegenen Immobiliarvermögens zu einem Erlös von 7.400.000,00 € (netto) gemäß des geschlossenen Kaufvertrages vom 29.07.2025 zu. (Der Kaufvertrag kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden."
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 13.08.2025