Sicherungsmaßnahme
Hallo - IT GmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Hallo - IT GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.09.2026, Aktenzeichen 502 IN 149/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 502 IN 149/26
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 83980
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 04.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Gregor Bräuer
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 149/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 83980 eingetragenen Hallo - IT GmbH, Adlerstraße 10, 40211 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn John Heiming,
ist am 01.09.2026, um 20:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
502 IN 149/26
Amtsgericht Düsseldorf, 01.09.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 83980 eingetragenen Hallo - IT GmbH, Adlerstraße 10, 40211 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn John Heiming,
ist am 01.09.2026, um 20:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
502 IN 149/26
Amtsgericht Düsseldorf, 01.09.2026