Schlusstermin

Hallen- und Gewerbebau Lennestadt GmbH & Co. KG

Kirchhundem

Das Amtsgericht Siegen hat zur Hallen- und Gewerbebau Lennestadt GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.08.2026, Aktenzeichen 25 IN 205/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 205/21
Registerbezug
Siegen, HRA 9226
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
14.08.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 205/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 9226 eingetragenen Hallen- und Gewerbebau Lennestadt GmbH & Co. KG, Würdinghauser Straße 29, 57399 Kirchhundem, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 7860 eingetragene Hysenaj Verwaltungs GmbH, Würdinghauser Straße 29, 57399 Kirchhundem, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Avdyl Neziri, Wassermannweg 7, 59872 Meschede,

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
25.09.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

25 IN 205/21
Amtsgericht Siegen, 14.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens