Insolvenzbekanntmachung
Halberstädter Konserven GmbH
Halberstadt
Das Amtsgericht Magdeburg hat zur Halberstädter Konserven GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.06.2026, Aktenzeichen 340 IN 230/26 (381).
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 230/26 (381)
- Registerbezug
- Stendal, HRB 34204
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 09.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Magdeburg
Beschluss
340 IN 230/26 (381)
05.06.2026
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Halberstädter Konserven GmbH, Große Ringstraße 53b, 38820 Halberstadt,
Herstellung von Fleisch- und Wurstwaren (AG Stendal, HRB 34204),
vertreten durch:
Silke Erdmann-Nitsch, geb. 26. Oktober 1968 (Geschäftsführerin),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Dipl.-Wirtschaftsjur Nico Kämpfert, c/o INNOVATIS, Hegelstraße 4, 39112 Magdeburg,
wird der Beschluss vom 2. Juni 2026 hinsichtlich des Rubrums wie folgt berichtigt:
Anstelle der ursprünglich als gesetzliche Vertreter angegebenen Personen ist allein die o.g. Person als gesetzliche Vertreterin der Antragstellerin anzugeben.
G r ü n d e :
Die Berichtigung erfolgt auf Antrag der Antragstellerin von Amts wegen gemäß § 4 InsO, § 319 ZPO aufgrund einer einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit. Das Handelsregister weist seit dem 18. Mai 2026 nur die o.g. Person als Geschäftsführerin der Antragstellerin aus - nicht jedoch die Herren Nitsch und Halder, die abberufen worden sind.
Dr. Hoppe
Richter am Amtsgericht
Beschluss
340 IN 230/26 (381)
05.06.2026
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Halberstädter Konserven GmbH, Große Ringstraße 53b, 38820 Halberstadt,
Herstellung von Fleisch- und Wurstwaren (AG Stendal, HRB 34204),
vertreten durch:
Silke Erdmann-Nitsch, geb. 26. Oktober 1968 (Geschäftsführerin),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Dipl.-Wirtschaftsjur Nico Kämpfert, c/o INNOVATIS, Hegelstraße 4, 39112 Magdeburg,
wird der Beschluss vom 2. Juni 2026 hinsichtlich des Rubrums wie folgt berichtigt:
Anstelle der ursprünglich als gesetzliche Vertreter angegebenen Personen ist allein die o.g. Person als gesetzliche Vertreterin der Antragstellerin anzugeben.
G r ü n d e :
Die Berichtigung erfolgt auf Antrag der Antragstellerin von Amts wegen gemäß § 4 InsO, § 319 ZPO aufgrund einer einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit. Das Handelsregister weist seit dem 18. Mai 2026 nur die o.g. Person als Geschäftsführerin der Antragstellerin aus - nicht jedoch die Herren Nitsch und Halder, die abberufen worden sind.
Dr. Hoppe
Richter am Amtsgericht