Forderungsprüfung
HAKA TRANS Speditions und Handels GmbH
Garching
Das Amtsgericht München hat zur HAKA TRANS Speditions und Handels GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.10.2026, Aktenzeichen 1507 IN 1621/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1507 IN 1621/26
- Registerbezug
- München, HRB 108785
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 23.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
1507 IN 1621/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HAKA TRANS Speditions und Handels GmbH, Zeppelinstraße 4, 85748 Garching, vertreten durch den Geschäftsführer Dürür Hakan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 108785
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Stemmler Sebastian, Bischof-von-Henle-Straße 2, 93051 Regensburg
1. Die Prüfung der angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.11.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 23.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HAKA TRANS Speditions und Handels GmbH, Zeppelinstraße 4, 85748 Garching, vertreten durch den Geschäftsführer Dürür Hakan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 108785
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Stemmler Sebastian, Bischof-von-Henle-Straße 2, 93051 Regensburg
1. Die Prüfung der angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.11.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 23.10.2026