Sicherungsmaßnahme
HAIR & beauty Hamburg UG (haftungsbeschränkt)
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur HAIR & beauty Hamburg UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.10.2024, Aktenzeichen 67b IN 196/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 196/24
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 144766
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 09.10.2024
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Ingmar Jarchow
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 196/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 144766 eingetragenen HAIR & beauty Hamburg UG (haftungsbeschränkt), Kollaustraße 1, 22529 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz Willi Malakautzki,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Friseursalons und der Vertrieb von Friseurprodukten
ist am 09.10.2024, um 09:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Ingmar Jarchow, Drehbahn 9, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67b IN 196/24
Amtsgericht Hamburg, 09.10.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 144766 eingetragenen HAIR & beauty Hamburg UG (haftungsbeschränkt), Kollaustraße 1, 22529 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz Willi Malakautzki,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Friseursalons und der Vertrieb von Friseurprodukten
ist am 09.10.2024, um 09:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Ingmar Jarchow, Drehbahn 9, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67b IN 196/24
Amtsgericht Hamburg, 09.10.2024