Sicherungsmaßnahme

Hainbach Dachdeckerfachbetrieb und Bauunternehmung GmbH

Enger

Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Hainbach Dachdeckerfachbetrieb und Bauunternehmung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.02.2021, Aktenzeichen 43 IN 77/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 77/21
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB HRB 5908
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
09.02.2021
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Holger Theurich
Im Handelsregister seit
1992
Stammkapital
25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Durchführung von Dachdeckerarbeiten sowie Hochbauarbeiten, einschließlich Herstellung von schlüsselfertigen Gebäuden. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt.
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 77/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 5908
eingetragenen Hainbach Dachdeckerfachbetrieb und Bauunternehmung GmbH,
Wagnerstraße 42, 32130 Enger, vertr. d. d. Gf. Geschäftszweig: Durchführung von
Dachdeckerarbeiten sowie Hochbauarbeiten, einschließlich Herstellung von
schlüsselfertigen Gebäuden

ist am 05.02.2021, um 10:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Holger Theurich,
Gerichtstraße 3, 33602 Bielefeld bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

43 IN 77/21
Amtsgericht Bielefeld, 05.02.2021

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
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