Forderungsprüfung
Hahl Verwaltungsgesellschaft mbH
Munderkingen
Das Amtsgericht Augsburg hat zur Hahl Verwaltungsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.10.2026, Aktenzeichen 3 IN 584/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Augsburg
- Aktenzeichen
- 3 IN 584/25
- Registerbezug
- Ulm, HRB 490534
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 20.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
3 IN 584/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HVG Abwicklungsgesellschaft mbH, Rottenackerstraße 2 - 18, 89597 Munderkingen, vertreten durch die Geschäftsführer Becker Jens Norbert, Lehmann Oliver Manuel und Peter Matthias Franz
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 490534
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Plail Christian, Eserwallstraße 1-3, 86150 Augsburg
1. Die Prüfung der bis 14.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.12.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 15.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HVG Abwicklungsgesellschaft mbH, Rottenackerstraße 2 - 18, 89597 Munderkingen, vertreten durch die Geschäftsführer Becker Jens Norbert, Lehmann Oliver Manuel und Peter Matthias Franz
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 490534
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Plail Christian, Eserwallstraße 1-3, 86150 Augsburg
1. Die Prüfung der bis 14.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.12.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 15.10.2026