Sicherungsmaßnahme
Hagedorn Hotel Dülmen GmbH
Essen
Das Amtsgericht Essen hat zur Hagedorn Hotel Dülmen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.07.2026, Aktenzeichen 165 IN 205/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 165 IN 205/26
- Registerbezug
- Essen, HRB 28934
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 23.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Markus van Marwyk
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 205/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 28934 eingetragenen Hagedorn Hotel Dülmen GmbH, vertr. d. d. GF Torsten Hagedorn, Münsterstraße 52, 48249 Dülmen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Torsten Hagedorn, Münsterstr. 52, 48249 Dülmen
Geschäftszweig: Das Führen und Betreiben von Hotels und Restaurants, insbesondere des Parkhotels in Freudenstadt sowie von gastgewerblichen, touristischen und freizeitwirtschaftlichen Einrichtungen.
ist am 23.07.2026, um 07:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstr. 45, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
165 IN 205/26
Amtsgericht Essen, 23.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 28934 eingetragenen Hagedorn Hotel Dülmen GmbH, vertr. d. d. GF Torsten Hagedorn, Münsterstraße 52, 48249 Dülmen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Torsten Hagedorn, Münsterstr. 52, 48249 Dülmen
Geschäftszweig: Das Führen und Betreiben von Hotels und Restaurants, insbesondere des Parkhotels in Freudenstadt sowie von gastgewerblichen, touristischen und freizeitwirtschaftlichen Einrichtungen.
ist am 23.07.2026, um 07:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstr. 45, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
165 IN 205/26
Amtsgericht Essen, 23.07.2026