Sicherungsmaßnahme
Hagedorn Holding GmbH
Essen
Das Amtsgericht Essen hat zur Hagedorn Holding GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.03.2026, Aktenzeichen 165 IN 85/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 165 IN 85/26
- Registerbezug
- Essen, HRB 29560
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 25.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Markus van Marwyk
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 85/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29560 eingetragenen Hagedorn Holding GmbH, Tenderstr. 2, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Torsten Hagedorn, Tenderstr. 2, 45141 Essen
Geschäftszweig: der Erwerb, das Halten und das Verwalten v. Unternehmensbeteiligungen
ist am 25.03.2026, um 13:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstr. 45, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
165 IN 85/26
Amtsgericht Essen, 25.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29560 eingetragenen Hagedorn Holding GmbH, Tenderstr. 2, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Torsten Hagedorn, Tenderstr. 2, 45141 Essen
Geschäftszweig: der Erwerb, das Halten und das Verwalten v. Unternehmensbeteiligungen
ist am 25.03.2026, um 13:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstr. 45, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
165 IN 85/26
Amtsgericht Essen, 25.03.2026