Sicherungsmaßnahme

Hafenpunkt UG (haftungsbeschränkt)

Marne

Das Amtsgericht Meldorf hat zur Hafenpunkt UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.10.2026, Aktenzeichen 61 IN 29/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Meldorf
Aktenzeichen
61 IN 29/26
Registerbezug
Pinneberg, HRB 19091 PI
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
09.10.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

61 IN 29/26

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Hafenpunkt UG (haftungsbeschränkt), Steinstraße 1, 25709 Marne, vertreten durch den Geschäftsführer Christian Wachholz
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 19091 PI
- Schuldnerin -

Nachdem die antragstellende Gläubigerin am 05.10.2026 die Hauptsache für erledigt erklärt hat, werden die mit Beschluss vom 28.09.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO aufgehoben.

Amtsgericht Meldorf - Insolvenzgericht - 09.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten