Insolvenzbekanntmachung

Habitus-Initiative UG (haftungsbeschränkt)

Apelern

Das Amtsgericht Bückeburg hat zur Habitus-Initiative UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.03.2022, Aktenzeichen 47 IN 62/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 62/19
Registerbezug
Stadthagen, HRB 201312
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
24.03.2022
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)

Veröffentlichungstext

47 IN 62/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Habitus-Initiative UG (haftungsbeschränkt), Kleinhegesdorfer Straße 25, 31552 Apelern (AG Stadthagen, HRB 201312), vertr. d.: 1. Sven Baeumcher, Wiesenstraße 11, 31559 Hohnhorst, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Dienstag, 05.04.2022, 10:00 Uhr, 4117, Amtsgericht, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert (Abschluss eines Vergleichs mit der Gesellschafterin Simone Biallas)

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 24.03.2022

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Forderungsprüfung
  9. Sicherungsmaßnahme