Abweisung mangels Masse

Haag Schuhtechnologie UG (haftungsbeschränkt)

Pirmasens

Das Amtsgericht Pirmasens hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Haag Schuhtechnologie UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 23.04.2026, Aktenzeichen 1 IN 114/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Pirmasens
Aktenzeichen
1 IN 114/25
Registerbezug
Zweibrücken, HRB 31350
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
23.04.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)

Veröffentlichungstext

1 IN 114/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Haag Schuhtechnologie UG (haftungsbeschränkt), Eichelsbacher Straße 6, 66954 Pirmasens (AG Zweibrücken, HRB 31350), vertr. d.: Barbara Haag, Sangstraße 24a, 66954 Pirmasens, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 16.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.

Die Verfügungsbeschränkungen sind am 16.04.2026 aufgehoben worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Pirmasens eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Pirmasens an.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Pirmasens, 16.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Abweisung mangels Masse