Eröffnung des Verfahrens

HA Wohnbau GmbH

Lauterbach (Hessen)

Das Amtsgericht Gießen hat über das Vermögen der HA Wohnbau GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 27.05.2025, Aktenzeichen 6 IN 222/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 222/24
Registerbezug
Gießen, HRB 10084
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
27.05.2025
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 222/24:

Über das Vermögen der

HA Wohnbau GmbH, Neuer Steinweg 8, 36341 Lauterbach (Hessen) (AG Gießen , HRB 10084), vertr. d.: Aldin Hasanagic, Edelzeller Straße 72, 36043 Fulda, (Geschäftsführer),

ist am 26.05.2025 um 16:36 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Robert Schiller, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: giessen@mtjz.de .

Insolvenzforderungen sind bis zum 30.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Berichts- und Prüfungstermin am Mittwoch, 20.08.2025, 10:00 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen, in dem die angemeldeten Forderungen geprüft werden sowie zur eventuellen Beschlussfassung über:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)

Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Gießen, den 27.05.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens