Sicherungsmaßnahme

H.W.S. Hanse-Wach- und Sicherheitsdienst UG (haftungsbeschränkt)

Deutsch Evern

Das Amtsgericht Lüneburg hat zur H.W.S. Hanse-Wach- und Sicherheitsdienst UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.11.2025, Aktenzeichen 46 IN 78/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Lüneburg
Aktenzeichen
46 IN 78/25
Registerbezug
Lüneburg, HRB 209216
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
18.11.2025
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Insolvenzverwalter
Marc-André Borchert
Branchenindikator
Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

46 IN 78/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der H.W.S. Hanse-Wach- und Sicherheitsdienst UG (haftungsbeschränkt), Fuchsberg 22B, 21407 Deutsch Evern (AG Lüneburg, HRB 209216), vertr. d.: Oliver Schäfer, Deutsch-Evern, (Geschäftsführer), ist am 18.11.2025 um 11:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Anna-Vogeley-Straße 17, 21337 Lüneburg, Tel.: 04131-2010-0, Fax: 04131-2010-14, E-Mail: mail@kanzlei-sbl.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 18.11.2025

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Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme