Forderungsprüfung
H & S Maschinenbau GmbH & Co.KG
Westendorf
Das Amtsgericht Augsburg hat zur H & S Maschinenbau GmbH & Co.KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.09.2026, Aktenzeichen 2 IN 114/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Augsburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 114/22
- Registerbezug
- Augsburg, HRA 19608
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 22.09.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
2 IN 114/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
H & S Maschinenbau GmbH & Co. KG, Gewerbestraße 16, 86707 Westendorf, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin H & S Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rolle Andre
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 19608
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 16.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 73 - 80 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 17.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
H & S Maschinenbau GmbH & Co. KG, Gewerbestraße 16, 86707 Westendorf, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin H & S Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rolle Andre
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 19608
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 16.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 73 - 80 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 17.09.2026