Sicherungsmaßnahme
H&S GmbH
Hiddenhausen
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur H&S GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.06.2026, Aktenzeichen 43 IN 420/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 420/26
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, HRB 18338
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 01.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Frank Schorisch
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 420/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 18338 eingetragenen H&S GmbH, Bünder Straße 205, 32120 Hiddenhausen, vertr. d. d. Gf.
Geschäftszweig: Der Betrieb eines Gastronomiebetriebes mit Liefer- und Abholservice.
ist am 01.06.2026, um 11:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank Schorisch, Berliner Straße 3, 32052 Herford bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 420/26
Amtsgericht Bielefeld, 01.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 18338 eingetragenen H&S GmbH, Bünder Straße 205, 32120 Hiddenhausen, vertr. d. d. Gf.
Geschäftszweig: Der Betrieb eines Gastronomiebetriebes mit Liefer- und Abholservice.
ist am 01.06.2026, um 11:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank Schorisch, Berliner Straße 3, 32052 Herford bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 420/26
Amtsgericht Bielefeld, 01.06.2026