Sicherungsmaßnahme
H.J. Heinz Automobile GmbH
Euskirchen
Das Amtsgericht Bonn hat zur H.J. Heinz Automobile GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.08.2026, Aktenzeichen 97 IN 110/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 97 IN 110/26
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 97818
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 06.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 110/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 97818 eingetragenen H.J. Heinz Automobile GmbH, Thomas-Eßer-Str. 86, 53879 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Yvonne Heinz, Vollrathstr.32, 50226 Frechen
ist am 06.08.2026, um 11:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Robert Schiebe, Alleestr. 1, 53879 Euskirchen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
97 IN 110/26
Amtsgericht Bonn, 06.08.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 97818 eingetragenen H.J. Heinz Automobile GmbH, Thomas-Eßer-Str. 86, 53879 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Yvonne Heinz, Vollrathstr.32, 50226 Frechen
ist am 06.08.2026, um 11:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Robert Schiebe, Alleestr. 1, 53879 Euskirchen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
97 IN 110/26
Amtsgericht Bonn, 06.08.2026