Forderungsprüfung
H+H - RUND UMS HAUS GmbH
Dachau
Das Amtsgericht München hat zur H+H - RUND UMS HAUS GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.09.2026, Aktenzeichen 1542 IN 10945/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 10945/24
- Registerbezug
- München, HRB 182338
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 23.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1542 IN 10945/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
H+H - RUND UMS HAUS GmbH, Konrad-Adenauer-Straße 23, 85221 Dachau, vertreten durch den Geschäftsführer Hossi Daniel
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 182338
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7 und 8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
H+H - RUND UMS HAUS GmbH, Konrad-Adenauer-Straße 23, 85221 Dachau, vertreten durch den Geschäftsführer Hossi Daniel
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 182338
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7 und 8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.09.2026