Schlusstermin

h & h design GmbH

Hagen

Das Amtsgericht Hagen hat zur h & h design GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.07.2026, Aktenzeichen 109 IN 68/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
109 IN 68/20
Registerbezug
Hagen, HRB 3046
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
24.07.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1994
Stammkapital
25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Planung und Ausführung norm- und ergonomiegerechter Büro-Einrichtungskonzepte und der mit den dafür nötigen Gegenständen sowie alle mit der Absatzförderung notwendigen Maßnahmen; Produktion und Handel mit Absatzförderungsmaßnahmen zum Vertrieb von Investitions- und Konsumgütern sowie Organisation von Schulungen und Training zur Vertriebsunterstützung von Investitions- und Konsumgütern, die Ver …

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 68/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 3046 eingetragenen h & h design GmbH, Selbecker Str. 166a, 58091 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Günter Hartmann, Selbecker Str. 166, 58091 Hagen

wird der für den 17.07.2026 anberaumte schriftliche Schlusstermin aufgrund einer nicht erfolgten Veröffentlichung nicht durchgeführt.

Stattdessen wird der Schlussverteilung erneut zugestimmt und ein neuer Schlusstermin anberaumt:
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
16.09.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

109 IN 68/20
Amtsgericht Hagen, 22.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Schlusstermin
  6. Forderungsprüfung
  7. Eröffnung des Verfahrens
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