Insolvenzbekanntmachung
H-Flachs GmbH
Freilassing
Das Amtsgericht Traunstein hat zur H-Flachs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.09.2026, Aktenzeichen 4 IN 51/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Traunstein
- Aktenzeichen
- 4 IN 51/26
- Registerbezug
- Traunstein, HRB 20451
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 21.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
4 IN 51/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
H-Flachs GmbH, Reichenhaller Straße 25, 83395 Freilassing, vertreten durch den Geschäftsführer Hagenauer Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 20451
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
I. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, sämtliche schuldnerischen Schutz-
rechte bestmöglich zu verwerten/veräußern.
II. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Haftungsansprüche aus Geschäfts-
führerhaftung außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen und soweit
erforderlich, wirtschaftliche sinnvolle Vergleiche inklusive umfassenden Ab-
geltungsklauseln zu schließen.
III. Die Gläubigerversammlung ermächtigt den Insolvenzverwalter, die im Ei-
gentum der Schuldnerin stehenden Immobilien, nämlich:
1. Miteigentumsanteil (55,35/1000) an Flurstück 1027/22, 1027/23 und
1027/66 (Reichenhaller Straße 25, Freilassing), eingetragen im Grund-
buch von Freilassing, Amtsgericht Laufen Band 181 Blatt 6060
und
2. Miteigentumsanteil (202,97/1000) an Flurstück 1027/22, 1027/23 und 1027/66 (Reichen-
haller Straße 25, Freilassing), eingetragen im Grundbuch von Freilassing, Amtsgericht Laufen Band 181, Blatt 6053
freihändig zu veräußern.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.10.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Traunstein, Herzog-Otto-Str. 1, 83278 Traunstein erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Traunstein - Insolvenzgericht - 21.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
H-Flachs GmbH, Reichenhaller Straße 25, 83395 Freilassing, vertreten durch den Geschäftsführer Hagenauer Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 20451
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
I. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, sämtliche schuldnerischen Schutz-
rechte bestmöglich zu verwerten/veräußern.
II. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Haftungsansprüche aus Geschäfts-
führerhaftung außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen und soweit
erforderlich, wirtschaftliche sinnvolle Vergleiche inklusive umfassenden Ab-
geltungsklauseln zu schließen.
III. Die Gläubigerversammlung ermächtigt den Insolvenzverwalter, die im Ei-
gentum der Schuldnerin stehenden Immobilien, nämlich:
1. Miteigentumsanteil (55,35/1000) an Flurstück 1027/22, 1027/23 und
1027/66 (Reichenhaller Straße 25, Freilassing), eingetragen im Grund-
buch von Freilassing, Amtsgericht Laufen Band 181 Blatt 6060
und
2. Miteigentumsanteil (202,97/1000) an Flurstück 1027/22, 1027/23 und 1027/66 (Reichen-
haller Straße 25, Freilassing), eingetragen im Grundbuch von Freilassing, Amtsgericht Laufen Band 181, Blatt 6053
freihändig zu veräußern.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.10.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Traunstein, Herzog-Otto-Str. 1, 83278 Traunstein erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Traunstein - Insolvenzgericht - 21.09.2026