Sicherungsmaßnahme
H.D. Menke Möbelfabrik GmbH & Co. KG
Rödinghausen
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur H.D. Menke Möbelfabrik GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.07.2026, Aktenzeichen 43 IN 594/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 594/26
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, HRA 4936
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 27.07.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Insolvenzverwalter
- Dr. Bero-Alexander Lau
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 594/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 4936 eingetragenen H.D. Menke Möbelfabrik GmbH & Co. KG, Industriestraße 62, 32289 Rödinghausen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 7633 eingetragene H.D. Menke Möbelfabrik Beteiligungs-GmbH GmbH, Industriestraße 62, 32289 Rödinghausen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thorsten Garbsen, und Herrn Hans-Dieter jun. Menke,
ist am 27.07.2026, um 11:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Marktstr. 5, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 594/26
Amtsgericht Bielefeld, 27.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 4936 eingetragenen H.D. Menke Möbelfabrik GmbH & Co. KG, Industriestraße 62, 32289 Rödinghausen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 7633 eingetragene H.D. Menke Möbelfabrik Beteiligungs-GmbH GmbH, Industriestraße 62, 32289 Rödinghausen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thorsten Garbsen, und Herrn Hans-Dieter jun. Menke,
ist am 27.07.2026, um 11:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Marktstr. 5, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 594/26
Amtsgericht Bielefeld, 27.07.2026