Forderungsprüfung

H+B Finishing Verwaltungs GmbH

Mönchengladbach

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur H+B Finishing Verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.02.2025, Aktenzeichen 45 IN 12/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
45 IN 12/24
Registerbezug
Mönchengladbach, HRB 13009
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
04.02.2025
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2009
Stammkapital
40.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an der Kommanditgesellschaft unter der Firma H+B Finishing GmbH & Co. KG, Mönchengladbach. Gegenstand der H+B Finishing GmbH & Co. KG, Mönchengladbach, ist das Betreiben einer Fertigmacherei für Produkte aller Art, insbesondere für den Bereich Druck und Medien.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 12/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 13009 eingetragenen H+B Finishing Verwaltungs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Jeanette Plättner, Grunewaldstraße 59, 41066 Mönchengladbach,

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 28.02.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 205 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
45 IN 12/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 31.01.2025

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Schlusstermin
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens
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