Forderungsprüfung
GWF Grundwert-Gesellschaft Werner-Alfred-Bad mbH & Co.KG
Risum-Lindholm
Das Amtsgericht Niebüll hat zur GWF Grundwert-Gesellschaft Werner-Alfred-Bad mbH & Co.KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.07.2025, Aktenzeichen 5 IN 12/06.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Niebüll
- Aktenzeichen
- 5 IN 12/06
- Registerbezug
- Flensburg, HRA 1730 NI
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 06.07.2025
- Rechtsform
- KG
Veröffentlichungstext
5 IN 12/06
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GWF Grundwert-Gesellschaft Werner-Alfred-Bad mbH & Co.KG, Mooringer Wäi 2, 25920 Risum-Lindholm, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin GWF Grundwert-Gesellschaft Werner-Alfred-Bad Verwaltung GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Josef Jocks
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRA 1730 NI
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 13.02.2007 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 22.07.2025. Der ursprünglich vorgesehene Termin am 11.06.2025 kann nicht festgelegt werden, da die notwendige Veröffentlichung nicht erfolgt ist.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Niebüll - Insolvenzgericht - 19.06.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GWF Grundwert-Gesellschaft Werner-Alfred-Bad mbH & Co.KG, Mooringer Wäi 2, 25920 Risum-Lindholm, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin GWF Grundwert-Gesellschaft Werner-Alfred-Bad Verwaltung GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Josef Jocks
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRA 1730 NI
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 13.02.2007 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 22.07.2025. Der ursprünglich vorgesehene Termin am 11.06.2025 kann nicht festgelegt werden, da die notwendige Veröffentlichung nicht erfolgt ist.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Niebüll - Insolvenzgericht - 19.06.2025