Forderungsprüfung
GW Bau GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur GW Bau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.08.2026, Aktenzeichen 1509 IN 1657/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1509 IN 1657/20
- Registerbezug
- München, HRB 239088
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 04.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1509 IN 1657/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GW Bau GmbH, Landsberger Straße 87, 80339 München, vertreten durch den Geschäftsführer Wojewoda Wojciech Tomasz
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 239088
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kisslinger-Popp & Partner PartG mbB, Maximilianstraße 45, 80538 München
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 18 bis 27 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 30.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GW Bau GmbH, Landsberger Straße 87, 80339 München, vertreten durch den Geschäftsführer Wojewoda Wojciech Tomasz
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 239088
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kisslinger-Popp & Partner PartG mbB, Maximilianstraße 45, 80538 München
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 18 bis 27 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 30.07.2026