Sicherungsmaßnahme
Guth Autoverwertungs- u. Abschlepp GmbH
Castrop-Rauxel
Das Amtsgericht Dortmund hat zur Guth Autoverwertungs- u. Abschlepp GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.02.2026, Aktenzeichen 259 IN 3/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 259 IN 3/26
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 16808
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 25.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Robert Fliegner
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 3/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 16808 eingetragenen Guth Autoverwertungs- u. Abschlepp GmbH, Hagenstr. 132, 44577 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Guth, Hagener Straße 132 A, 44577 Castrop-Rauxel
Geschäftszweig: Verwertung von Alt- und Unfallfahrzeugen sowie deren Einzelteilen, pp
ist am 25.02.2026, um 09:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Robert Fliegner, Westring 303, 44629 Herne bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
259 IN 3/26
Amtsgericht Dortmund, 25.02.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 16808 eingetragenen Guth Autoverwertungs- u. Abschlepp GmbH, Hagenstr. 132, 44577 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Guth, Hagener Straße 132 A, 44577 Castrop-Rauxel
Geschäftszweig: Verwertung von Alt- und Unfallfahrzeugen sowie deren Einzelteilen, pp
ist am 25.02.2026, um 09:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Robert Fliegner, Westring 303, 44629 Herne bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
259 IN 3/26
Amtsgericht Dortmund, 25.02.2026