Forderungsprüfung
Gut-Hammer Bau GmbH
Kaufering
Das Amtsgericht Augsburg hat zur Gut-Hammer Bau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.08.2026, Aktenzeichen 1 IN 363/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Augsburg
- Aktenzeichen
- 1 IN 363/23
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 35583
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 03.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1 IN 363/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gut-Hammer Bau GmbH, Leonhardistraße 20, 86916 Kaufering, vertreten durch den Geschäftsführer Freund Uwe
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 35583
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 31.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8-12 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 31.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gut-Hammer Bau GmbH, Leonhardistraße 20, 86916 Kaufering, vertreten durch den Geschäftsführer Freund Uwe
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 35583
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 31.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8-12 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 31.07.2026