Insolvenzbekanntmachung

Gustai Holding GmbH

Hannover

Das Amtsgericht Hannover hat zur Gustai Holding GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.04.2026, Aktenzeichen 902 IN 811/25 - 3 -.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
902 IN 811/25 - 3 -
Registerbezug
Hannover, HRB 223201
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
07.04.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2022
Stammkapital
1.010.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb, Veräußerung oder Gründung von Unternehmensbeteiligungen

Veröffentlichungstext

902 IN 811/25 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gustai Holding GmbH, Owiedenstraße 6, 30559 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 223201), vertr. d.: 1. Oliver Gustai, Duingen, (Gesellschafter), 2. Ingo Thurm, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, (Prozesspfleger), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Freitag, 17.04.2026, 09:00 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Zustimmung zur Veräußerung der Geschäftsanteile an der BAIONITY GmbH, Owiedenfeldstraße 6, 30559 Hannover (AG Hannover, HRB 223201) an die ai.ventis GmbH (Amtsgericht Hannover HRB 228329), Georgstraße 38, 30159 Hannover, zu einem Kaufpreis von insgesamt 50.400,00 €, sowie zur Abgeltung und Erledigung von Ansprüchen der Masse gegen Herrn Oliver Gustai.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 02.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Eröffnung des Verfahrens
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