Sicherungsmaßnahme

GUMA Spedition und Transport GmbH

Oberhausen

Das Amtsgericht Köln hat zur GUMA Spedition und Transport GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.06.2026, Aktenzeichen 70d IN 193/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70d IN 193/26
Registerbezug
Duisburg, HRB 12867
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
24.06.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 193/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 12867 eingetragenen GUMA Spedition und Transport GmbH, Grafenmühlenweg 88, 51069 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans Rainer Friedrich Teitscheid, Grafenmühlenweg 88, 51069 Köln

wird heute, am 23.06.2026, um 16:09 Uhr, im Wege der einstweiligen Anordnung zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse (§ 21 Abs. 1 InsO) bestimmt:

Die nachfolgend bezeichneten Gegenstände, deren Aussonderung verlangt werden könnte oder die im Falle der Eröffnung des Verfahrens von § 166 erfasst würden - d.h. bewegliche Sachen im Besitz der Schuldnerin, an denen ein Absonderungsrecht besteht, sowie Forderungen mit Ausnahme der in § 166 Abs. 3 InsO genannten, welche die Schuldnerin zur Sicherung eines Anspruchs abgetreten hat -, dürfen von den Gläubigern nicht verwertet oder eingezogen werden. Diese Gegenstände dürfen von der Schuldnerin nach Maßgabe des § 21 Abs. 2 Nr. 5 InsO zur Fortführung des schuldnerischen Unternehmens eingesetzt werden, da sie hierfür von erheblicher Bedeutung sind:
die Fahrzeuge mit den amtlichen Kennzeichen N-AG 1816 und N-AG 1826, überlassen gemäß Mietvertrag Nr. 123051 und 123052, KD-Nr. 11702 durch die Firma R-Trucks powerd by Nutzlast, Die LKW Vermieter AG, Im Erlett 1, 90518 Altdorf bei Nürnberg.

Gründe:

Die Anordnung ist erforderlich, um bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens eine den Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhüten (§ 21 Abs. 1 InsO). Die Fahrzeuge werden dringend zur Fortführung des Unternehmens benötigt und sind hierfür von erheblicher Bedeutung. Für die Dauer der Nutzung soll der vertraglich vereinbarte Mietzins weiter gezahlt werden. Auf die Anregung der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom 23.06.2026 wird Bezug genommen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

Köln, 23.06.2026
Amtsgericht

70d IN 193/26
Amtsgericht Köln, 23.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme