Sicherungsmaßnahme
Günter Katthagen GmbH & Co. KG
Erkelenz
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur Günter Katthagen GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.02.2026, Aktenzeichen 32 IN 12/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 32 IN 12/26
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRA 6198
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 19.02.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Insolvenzverwalter
- Dr. Daniel Schwartz
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 12/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRA 6198 eingetragenen Günter Katthagen GmbH & Co. KG, In Lenholt 42, 41812 Erkelenz, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, die im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 12395 eingetragene Günter Katthagen Verwaltungs GmbH, In Lenholt 42, 41812 Erkelenz, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dieter Katthagen,
ist am 19.02.2026, um 08:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Daniel Schwartz, Heinz-Nixdorf-Straße 20, 41179 Mönchengladbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Dies gilt nicht für Maßnahmen mit dem Ziel der Abnahme der Vermögensauskunft.
32 IN 12/26
Amtsgericht Mönchengladbach, 19.02.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRA 6198 eingetragenen Günter Katthagen GmbH & Co. KG, In Lenholt 42, 41812 Erkelenz, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, die im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 12395 eingetragene Günter Katthagen Verwaltungs GmbH, In Lenholt 42, 41812 Erkelenz, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dieter Katthagen,
ist am 19.02.2026, um 08:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Daniel Schwartz, Heinz-Nixdorf-Straße 20, 41179 Mönchengladbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Dies gilt nicht für Maßnahmen mit dem Ziel der Abnahme der Vermögensauskunft.
32 IN 12/26
Amtsgericht Mönchengladbach, 19.02.2026