Forderungsprüfung
GT GmbH & Co. KG
Unterhaching
Das Amtsgericht München hat zur GT GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.05.2026, Aktenzeichen 1509 IN 2946/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1509 IN 2946/23
- Registerbezug
- München, HRB 102704
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 26.05.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
1509 IN 2946/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GT GmbH & Co. KG, Grünwalder Weg 44, 82008 Unterhaching, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin GT Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Geisler Thomas und Lechner Claudia
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 102704
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 64-105 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GT GmbH & Co. KG, Grünwalder Weg 44, 82008 Unterhaching, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin GT Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Geisler Thomas und Lechner Claudia
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 102704
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 64-105 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.05.2026