Forderungsprüfung
GSD Gotha GmbH
Jena
Das Amtsgericht Erfurt hat zur GSD Gotha GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.06.2026, Aktenzeichen 171 IN 121/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Erfurt
- Aktenzeichen
- 171 IN 121/23
- Registerbezug
- Jena - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, HRB 513890
- Bundesland
- Thüringen
- Veröffentlichung
- 03.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
171 IN 121/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GSD Gotha GmbH, Parkstraße 1-3, 99867 Gotha, vertreten durch den Geschäftsführer Claus Darlath
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 513890
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.07.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen die Schlussrechnung
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 01.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GSD Gotha GmbH, Parkstraße 1-3, 99867 Gotha, vertreten durch den Geschäftsführer Claus Darlath
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 513890
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.07.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen die Schlussrechnung
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 01.06.2026