Forderungsprüfung
GSC-Visions GmbH
Weyhe
Das Amtsgericht Syke hat zur GSC-Visions GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.03.2026, Aktenzeichen 15 IN 172/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Syke
- Aktenzeichen
- 15 IN 172/24
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 212030
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 09.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Projektmanagement und Begleitung, Systembetreuung, Beratung bei Systemsicherheit und Hard- und Softwareeinkauf, sowie eigener Vertrieb von Hard- und Software; Troubleticket-Support, Bedarfsermittlung; IT-Dienstleistungen, insbesondere Wartung und Reparatur von sowie Beratung zu IT-Geräten
Veröffentlichungstext
15 IN 172/24 Insolvenzverfahren GSC-Visions GmbH, Siedlungsweg 4, 28844 Weyhe (AG Walsrode, HRB 212030), vertr. d.: Gregor Albert Schubert - Freiherr von Cornberg,, (Geschäftsführer),. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 20.04.2026 gegen die Höhe, den Forderungsgrund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Frist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, so gilt diese als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Syke, 09.03.2026
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Frist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, so gilt diese als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Syke, 09.03.2026