Aufhebung des Verfahrens

Grundkonzept Verwaltungs-und Betreuungsgesellschaft mbH

Krefeld

Das Amtsgericht Krefeld hat zur Grundkonzept Verwaltungs-und Betreuungsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.10.2026, Aktenzeichen 90 IN 9/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
90 IN 9/22
Registerbezug
Krefeld, HRB 18036
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
09.10.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Insolvenzverwalter
Martin Lambrecht
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
25.600 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Verwaltung von Haus- und Grundbesitz, die Planung, Verwertung, Durchführung und Betreuung von Bauvorhaben für eigene und fremde Rechnung, der Erwerb und die Veräusserung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Vermittlung von Immobilien und von Baufinanzierungen.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 9/22

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 18036 eingetragenen Grundkonzept Verwaltungs-und Betreuungsgesellschaft mbH, Uerdinger Straße 565, 47800 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Gregor Grosche, Im Garten 1 , 50999 Köln OT Weiß

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Martin Lambrecht, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf

wird heute, am 08.10.2026, um 11:01 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

90 IN 9/22
Amtsgericht Krefeld, 08.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Eröffnung des Verfahrens
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