Sicherungsmaßnahme

groupW3 GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur groupW3 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.08.2026, Aktenzeichen 67b IN 107/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 107/26
Registerbezug
Hamburg, HRB 92807
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
20.08.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2005
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, Objekt- und Wohnverwaltung eigener und fremder Liegenschaften, Ankauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken, Beteiligung an Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und die Projektentwicklung. Weiterer Gegenstand ist die Unternehmensberatung in allen Bereichen der Betriebs- und Volkswirtschaft sowie in der Info …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

67b IN 107/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der groupW3 GmbH, Der Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens etc., Brandshofer Deich 10, 20539 Hamburg (AG Hamburg, HRB 92807), vertr. d.: Arne Kraeft, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 25.06.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 19.08.2026 aufgehoben.

Die Verfügungsbefugnis d. vorläufig. Insolvenzverwalt. VERWALTERANSCHRIFT über das von ihm verwaltete schuldnerische Vermögen bleibt bestehen, soweit sie zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 25 Abs. 2 InsO erforderlich ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hamburg, 19.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Sicherungsmaßnahme
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