Forderungsprüfung
Group2E GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Group2E GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.10.2026, Aktenzeichen 36g IN 6270/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36g IN 6270/24
- Registerbezug
- Berlin, HRB 258343
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 12.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2012
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Beratung und Betreuung von Projekten im maritimen und Ingenieurbereich.
Veröffentlichungstext
36g IN 6270/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Group2E GmbH, Pauline-Staegemann-Straße 6, 10249 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Graf von und zu der Heyd und von Koppingen
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 258343
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 08.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 24 - 27 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Group2E GmbH, Pauline-Staegemann-Straße 6, 10249 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Graf von und zu der Heyd und von Koppingen
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 258343
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 08.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 24 - 27 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.10.2026