Sicherungsmaßnahme

Grosche Druck und Medien GmbH

Essen

Das Amtsgericht Essen hat zur Grosche Druck und Medien GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.07.2022, Aktenzeichen 162 IN 101/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 101/22
Registerbezug
Essen, HRB 23155
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
27.07.2022
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Daniel Schwartz
Im Handelsregister seit
2011
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Druckerzeugnissen und der Handel mit verwandten Artikeln sowie die Entwicklung und der Vertrieb auf dem Gebiet multimedia.
Branchenindikator
Medien & Marketing (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 101/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 23155 eingetragenen Grosche Druck und Medien GmbH, Burggrafenstr. 4, 45139 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Grosche, Burggrafenstr. 4, 45139 Essen

Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Druckerzeugnissen und Handel mit verwandten Artikeln sowie Entwicklung und Vertrieb auf dem Gebiet multimedia

ist am 27.07.2022, um 15:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Daniel Schwartz, Am Thyssenhaus 1-3, 45128 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

162 IN 101/22
Amtsgericht Essen, 27.07.2022

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Schlusstermin
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Forderungsprüfung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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