Sicherungsmaßnahme
Grosche Druck und Medien GmbH
Essen
Das Amtsgericht Essen hat zur Grosche Druck und Medien GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.07.2022, Aktenzeichen 162 IN 101/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 162 IN 101/22
- Registerbezug
- Essen, HRB 23155
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 27.07.2022
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Daniel Schwartz
- Im Handelsregister seit
- 2011
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Herstellung und der Vertrieb von Druckerzeugnissen und der Handel mit verwandten Artikeln sowie die Entwicklung und der Vertrieb auf dem Gebiet multimedia.
- Branchenindikator
- Medien & Marketing (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 101/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 23155 eingetragenen Grosche Druck und Medien GmbH, Burggrafenstr. 4, 45139 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Grosche, Burggrafenstr. 4, 45139 Essen
Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Druckerzeugnissen und Handel mit verwandten Artikeln sowie Entwicklung und Vertrieb auf dem Gebiet multimedia
ist am 27.07.2022, um 15:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Daniel Schwartz, Am Thyssenhaus 1-3, 45128 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
162 IN 101/22
Amtsgericht Essen, 27.07.2022
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 23155 eingetragenen Grosche Druck und Medien GmbH, Burggrafenstr. 4, 45139 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Grosche, Burggrafenstr. 4, 45139 Essen
Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Druckerzeugnissen und Handel mit verwandten Artikeln sowie Entwicklung und Vertrieb auf dem Gebiet multimedia
ist am 27.07.2022, um 15:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Daniel Schwartz, Am Thyssenhaus 1-3, 45128 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
162 IN 101/22
Amtsgericht Essen, 27.07.2022