Forderungsprüfung
GRAS und GLAS GmbH
Bruckmühl
Das Amtsgericht Rosenheim hat zur GRAS und GLAS GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.07.2026, Aktenzeichen 608 IN 40/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Rosenheim
- Aktenzeichen
- 608 IN 40/22
- Registerbezug
- Traunstein, HRB 26430
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 07.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
608 IN 40/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GRAS und GLAS GmbH, Weidach 3, 83052 Bruckmühl, vertreten durch den Geschäftsführer Duckfield Jared
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 26430
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 01.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GRAS und GLAS GmbH, Weidach 3, 83052 Bruckmühl, vertreten durch den Geschäftsführer Duckfield Jared
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 26430
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 01.07.2026