Insolvenzbekanntmachung
Grandhotel Bad Pyrmont GmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Hameln hat zur Grandhotel Bad Pyrmont GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.02.2026, Aktenzeichen 37 IN 11/26 -1.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 11/26 -1
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 96609
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 09.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Das Pachten von Hotelbetrieben und das Betreiben von Hotels.
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
37 IN 11/26 -1: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Grandhotel Bad Pyrmont GmbH, Pempelforter Straße 50, 40211 Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 96609), vertr. d.: Oliver Thomas Massabni, Am Modenapark 7/11, 1030 Wien, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 06.02.2026 berichtigt worden.
Statt Grand Hotel Bad Pyrmont Betriebs GmbH, Pempelforter Straße 50, 40211 Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 95781), muss es richtig heißen: Grandhotel Bad Pyrmont GmbH, Pempelforter Straße 50, 40211 Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 96609)
Hinsichtlich der Bezeichnung der Anschrift der Verfahrensbevollmächtigten muss es statt Waldseestraße 1 richtig heißen: Walderseestraße 1
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 oder dem Landgericht Hannover, Volgersweg 1, 30175 Hannover - govello-1256291412559-000183631 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 09.02.2026
Statt Grand Hotel Bad Pyrmont Betriebs GmbH, Pempelforter Straße 50, 40211 Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 95781), muss es richtig heißen: Grandhotel Bad Pyrmont GmbH, Pempelforter Straße 50, 40211 Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 96609)
Hinsichtlich der Bezeichnung der Anschrift der Verfahrensbevollmächtigten muss es statt Waldseestraße 1 richtig heißen: Walderseestraße 1
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 oder dem Landgericht Hannover, Volgersweg 1, 30175 Hannover - govello-1256291412559-000183631 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 09.02.2026