Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Gramann Digitaldruck GmbH
Vechta
Das Amtsgericht Vechta hat zur Gramann Digitaldruck GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.04.2026, Aktenzeichen 10 IN 78/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Vechta
- Aktenzeichen
- 10 IN 78/25
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 206902
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 13.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
10 IN 78/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gramann Digitaldruck GmbH, Nerenwand 2, 49377 Vechta (AG Oldenburg, HRB 206902), vertr. d.: 1. Antonius Gramann, (Geschäftsführer), 2. Dr. Igor Romanov, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Vechta, 30.03.2026
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Vechta, 30.03.2026