Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung

Gramann Digitaldruck GmbH

Vechta

Das Amtsgericht Vechta hat zur Gramann Digitaldruck GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.04.2026, Aktenzeichen 10 IN 78/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Vechta
Aktenzeichen
10 IN 78/25
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 206902
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
13.04.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

10 IN 78/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gramann Digitaldruck GmbH, Nerenwand 2, 49377 Vechta (AG Oldenburg, HRB 206902), vertr. d.: 1. Antonius Gramann, (Geschäftsführer), 2. Dr. Igor Romanov, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Vechta, 30.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme