Sicherungsmaßnahme
Gräper - Bau - GmbH
Petershagen
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Gräper - Bau - GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.04.2026, Aktenzeichen 43 IN 228/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 228/26
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, HRB 4593
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Marcel Streeck
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 228/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 4593 eingetragenen Gräper - Bau - GmbH, Mühlenweg 10, 32469 Petershagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Gräper, Präsidentenweg 10, 32469 Petershagen
ist am 07.04.2026, um 13:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marcel Streeck, Marienstr. 52, 32427 Minden bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 228/26
Amtsgericht Bielefeld, 07.04.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 4593 eingetragenen Gräper - Bau - GmbH, Mühlenweg 10, 32469 Petershagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Gräper, Präsidentenweg 10, 32469 Petershagen
ist am 07.04.2026, um 13:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marcel Streeck, Marienstr. 52, 32427 Minden bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 228/26
Amtsgericht Bielefeld, 07.04.2026