Restschuldbefreiung

Gräbner, Stephan Rolf

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur Gräbner, Stephan Rolf eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.07.2026, Aktenzeichen 70d IN 207/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70d IN 207/26
Registerbezug
Köln, HRA 29842
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
06.07.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 207/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn Stephan Rolf Gräbner, Steinfelder Gasse 23, 50670 Köln, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 29842 eingetragenen Firma L'tur Reisebüro Stephan Gräbner e.K.

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Volker von Moers, Nidegger Str. 21, 50937 Köln

ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten der §§ 295, 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Beschwerdeberechtigt ist der Schuldner.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln in deutscher Sprache durch Einreichung einer Beschwerdeschrift zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70d IN 207/26
Amtsgericht Köln, 06.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Restschuldbefreiung
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