Vergütungsfestsetzung

GPS Investment Education UG (haftungsbeschränkt)

Karlsruhe

Das Amtsgericht Karlsruhe hat zur GPS Investment Education UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.11.2021, Aktenzeichen 10 IN 578/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Karlsruhe
Aktenzeichen
10 IN 578/21
Registerbezug
Mannheim, HRB 723223
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
10.11.2021
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Branchenindikator
Finanzen & Versicherungen (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

101 IN 578/21

In dem Verfahren über den Antrag des Landes Baden-Württemberg
vertreten durch das

Finanzamt Karlsruhe-Stadt
Durlacher Allee 29
76131 Karlsruhe
Gz.: 35006/15753 SG 07/03
- antragstellender Gläubiger -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
GPS Investment Education UG (haftungsbeschränkt)
Allmendstraße 28
76199 Karlsruhe
vertreten durch den Geschäftsführer Gilles-Pascal Saugy
Resedenweg 31
76199 Karlsruhe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 723223
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Robert Gebhard, Steinhäuserstraße 20, 76135 Karlsruhe, für die Tätigkeit als vorl. Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:

Betrag in EUR
Betrag in EUR
Vergütung
xx

zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
xx

Vergütung insgesamt

xx
Auslagen
xx

zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
xx

Auslagen insgesamt

xx
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
xx

Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.

Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorl. Insolvenzverwalters vom 08.11.2021.
Ausgehend von einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von xx EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) xx EUR (Regelvergütung). Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält nach § 63 Abs. 3 Satz 2 InsO hiervon 25%, mithin xx Euro.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 08.11.2021

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Schlusstermin
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Vergütungsfestsetzung